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Willkommen bei der internen Hinweisgeber Schutzgesetz Meldeldestelle für Unternehmen,
bitte wählen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Geschäftspartner!
Personen, die Unternehmen auf Verstöße hinweisen, werden vor Benachteiligungen geschützt. Zu diesem Zweck wurde eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, zu der Sie vertraulich und anonym Kontakt aufnehmen können.

Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte: die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“) das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Wer kann Verstöße melden?
Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zum Unternehmen stehen, offen.

Welche Verstöße können gemeldet werden?
In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen nach § 2 HinSchG unter anderem: Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches, Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit, Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik, Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahrens der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Äußerungen von Angestellten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Meldestelle des Bundes
Statt sich an die interne Meldestelle zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.
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